Entführte Flugzeuge notfalls abschießen?
Bayerns Ministerpräsdent Beckstein wünscht sich, wie vor ihm auch schon Verteidigungsminister Jung, eine Gesetzesänderung um entführte Passagiermaschinen bei Terrorangriffen abschießen zu können.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 ist es der Bundeswehr verboten, Flugzeuge mit unschuldigen Menschen an Bord abzuschießen.
Nun interessiert es mich, wie man denn denkt feststellen zu können, ob die Entführer einer Maschine einen Terrorangriff planen? Das entführte Maschinen vom Kurs abweichen ist dafür ja bestimmt kein Indiz, dass werden wohl einige entführte Maschinen machen, auch ohne Terrorabsicht.
Und an der Flughöhe wird man es auch nicht immer ermitteln können. Was, wenn z.B. eine entführte Maschine einen Landeanflug auf einen Flughafen macht, diesen aber abbricht um in der Umgebung in ein Gebäude zu stürzen?
Wirklich sicher sein, dass eine entführte Maschine dazu benutzt werden soll einen Terrorakt durchzuführen, kann man doch nur, wenn dieses vorher angekündigt wird oder eine andere entführte Maschine bereits dazu genutzt wurde.
Eine gesetzliche Regelung ist sicherlich wünschenswert, doch die Festlegung von Kriterien, die dann zum Abschuss führen, halte ich für sehr schwierig. Ich bin auf die Diskussionen gespannt.
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