Blogs in die Nationalbibliothek?
Blogs in die Deutsche Nationalbibliothek?
Die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft. Nun stellt sich die Frage, welche Netzpublikationen nach den Richtlinien der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) dort zum Archivieren eingereicht werden müssen.
Die Verordnung schließt z.B. “lediglich privaten Zwecken dienende Websites” aus. Gleichzeitig kündigt die DNB aber auch an, die Archivierung nach und nach auf Blogs, Foren und Wikis auszudehnen.
Ist ein rein privates Blog nun ausgenommen von der Verpflichtung? Wie sieht es aus, wenn das Blog kommerziell ist, wozu ja schon AdSense-Werbung reicht? Außerdem stellt sich die Frage in welcher Form diese Ablieferung der Inhalte an die DNB am Besten geschehen soll. Zumindest strebt die DNB laut eigenen Aussagen keine Ordnungdswidrigkeitsverfahren an, bis diese Frage geklärt ist.
Wie kommen die Daten zur Deutschen Nationalbibliothek?
Angekündigt wurde, dass eine Ablieferung per FTP als PDF angestrebt wird. Das macht es, sollten auch Blogs ihre Inhalte abliefern müssen, nicht unbedingt einfach. Vielen Gelegenheitsbloggern dürfte dazu die technische Kompetenz fehlen. Obwohl ich mir sicher bin, dass es innerhalb von wenigen Tagen ein Plugin geben würde, dass einem diese Arbeit abnimmt.
Sinnvoller bei Blogs ist aber doch eine Abholung der Inhalte durch den RSS-Feed. Warum nicht einfach die DNB anpingen, die sich die entsprechenden Inhalte dann abholt? Sicherlich wird diese Möglichkeit bei der DNB auch betrachtet.
Trotzdem bleiben Fragen: Werden Kommentare z.B. mit archiviert? Die Antwort hier sollte ja eigentlich nein lauten. Sobald ein Artikel geschrieben ist, wird er bei der DNB eingereicht. Ohne Kommentare, deren Autor ich sowieso nicht bin.
Und überhaupt: Gehören Blogs in die DNB?
Einige Blogs gehören meiner Meinung nach schon in die Deutsche Nationalbibliothek. Es gibt aber auch so viele Blogs, die dort wirklich nicht rein müssen. Dazu gehören Blogs, die z.B. Inhalte anderer Blogs nur spiegeln und mit Werbung garnieren. Wer wird letztendlich darüber entscheiden?
Wird es evtl. mal ein Qualitätsmerkmal: Mein Blog kommt in die DNB?
Große Aufregung kann man sich in der Blogosphäre wohl noch sparen. Bis die Frage der Ablieferungsmethode bei der DNB geklärt ist, wird es ja wohl keine Strafen geben. Und vielleicht klärt sich bis dahin ja die Frage, ob Blogs, und wenn ja welche Blogs, Ihre Inhalte einreichen müssen.
Ob man sich bei der Deutschen Nationalbibliothek schon mal wirklich Gedanken gemacht hat, welch eine Arbeit das ist? Und wie groß die Datenflut sein wird? Die Anzahl der Blogs ist immens. Selbst wenn nicht pauschal jedes Blog in die DNB aufgenommen wird, ist der Arbeitsaufwand (alleine zur Bestimmung der Aufnahmewürdigkeit) doch gigantisch. Oder glaubt man dieses Problem umgehen zu können, indem mit genügend Rechenpower einfach jedes Blog archiviert wird?
Gehören Blogs in die DNB? – Ich denke schon!
Dieses Thema wird in den nächsten Tagen und Wochen sicherlich immer wieder aktuell werden. Prinzipiell bin ich aber für eine Aufnahme von Webseiten und Blogs in die DNB, ersetzen und ergänzen sie doch die klassischen Medien in immer mehr Bereichen und sind somit durchaus ein Teil der deutschen Kultur und erhaltungswürdig.
Weitere Webseiten und Blogs zu diesem Thema:
Heise online Robert Basic E-Fee Blogs-Optimieren Medienrauschen
Und natürlich die FAQ der Deutschen Nationalbibliothek
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Spätestens wenn die per Plugin zugemüllt werden mit Blogposts werden die sich wundern wieviel traffic da aufkommt und das System wird mit 100%iger Sicherheit zusammenbrechen, aufgrund da schon zig posts pro sekunde veröffentlicht werden.
Wünsche denen einen schönen Servercrash nach dem anderen. Aber derzeit müssen Blogs ja noch nicht archiviert werden.
Gruß Carsten
Nur negativ würde ich das auch nicht sehen. Ich denke einige Blogs gehören genauso in die DNB wie klassische Medien. Die technische Umsetzung ist allerdings sicherlich nicht einfach.
[...] Pierre Markuse: Blogs in die Nationalbibliothek? [...]
Dafür das es später gegen Geld paar Historiker anschauen dürfen. Null Verständnis von meiner Seite für den Schwachsinn.
Wie geil ist das denn: … strengen keine Ordnungdswidrigkeitsverfahren an, bis diese Frage geklärt ist. Das heißt, das Ordungswidrigkeitsvefahren kommt auf jeden Fall, nur eben noch nicht jetzt. Vielleicht klären wir die Frage morgen oder nächsten Monat, Sie werden es am Datum des Einschreibens erkennen
Habe, bezugnehmend auf diesen Artikel, eine Satire geschrieben;
http://fressnet.de/blog/?p=1041
(Pingback tut nicht…)
@Klaus-Peter: So gehts ja auch