Spice: Österreich stoppt den Handel – Verbot wahrscheinlich

Donnerstag, 18. Dezember 2008, 16:36, Pierre Markuse

Spice: Österreich stoppt den Handel – Verbot wahrscheinlich

Wie derStandard.at berichtet, wurde der Handel mit verschiedenen Spice-Zubereitungen (“Spice Silver”, “Spice Gold”, “Spice Diamond”, “Spice Arctic Synergy”, “Spice Tropical Synergy”, “Spice Egypt”, “Spice Yukatan Fire”, “Smoke”, “Sence”, “ChillX”, “Highdi’s Almdröhner” und “Earth Impact”), gestoppt.

Dies ist nach Paragraph 78 des österreichischen Arzneimittelgesetzes möglich, wenn eine akute Gefährdung vorliegt.

Als Arzneimittel wird Spice angesehen weil:

“darin Wirkstoffe enthalten sind, die nach der allgemeinen Auffassung dazu dienen, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen”

Wie derStandard.at weiter berichtet, wurde laut dem österreichischen Gesundheitsministerium auch in Spice-Proben in Österreich das künstliche Cannabinoid JWH-018 (Infos zu Spice und JWH-018) gefunden.

Innerhalb von 14 Tagen muss nun laut Gesetz eine Lösung gefunden werden. Spice könne z.B. das normale Zulassungsverfahren für Arzneimittel durchlaufen.

Wahrscheinlicher jedoch ist ein Verbot von Spice, eine solche Verordnung hat das Ministerium auch bereits angekündigt.

Durch den erneuten Fund von JWH-018 in Spice in Österreich wird die Analyse von THC Pharm also bestätigt.

Ob diese Vorgehensweise der Politik in Österreich nun ein Vorbild für die Situation in Deutschland ist, wird sich erst noch zeigen müssen. Aufgrund der nicht geklärten Langzeitfolgen von JHW-018 wird es aber auch in Deutschland früher oder später zu einer Reaktion der Politik kommen.



Ähnliche Artikel:

3 Kommentare zu “Spice: Österreich stoppt den Handel – Verbot wahrscheinlich”

  1. [...] Der Handel mit Spice in Österreich wurde bereits gestoppt. [...]

  2. Hallo Pierre,

    Erstmal Sorry das ich gegen deine Kommentarregeln verstosse (Paragraph 5) :-) . In Deutschand ist es “derzeit” noch verfügbar und wird hier nahezu Palettenweise abgesetzt. Ich denke es ist sehr bedenklich das dieses Mittel einen Überzug aus einem anderen nicht aufgeführten Mittel enthält.
    Aber jedem sollte es bekannt sein das bei der Zusammensetzung der aufgeführten Inhaltsstoffe niemals ein Rauschzustand erreicht werden kann.

    Ich selbst würde es auch Rauschmittel/Arzneimittel definieren. Von daher finde ich es rechtens.

    Gruß

  3. @Fachhandel: Der Verstoß sei Dir verziehen, aber was ist das für eine Seite auf die Du da linkst?