Psion bezieht Stellung zu den Abmahnungen
Psion bezieht Stellung zu den Abmahnungen
Psion, Inhaber der Rechte am Warenzeichen “NetBook”, hat damit begonnen Seiten abzumahnen, die den Begriff nutzen.
Inzwischen hat Psion, bzw. deren rechtliche Vertretung, Origin, zu den Abmahnungen auch Stellung bezogen, in einem längeren Brief an jkontherun.
In dem Brief heißt es, dass die Abmahnungen insbesondere an Seiten gingen, die den Begriff Netbook prominent nutzen oder Werbung damit machen. Es ginge nicht darum, jeden Blog der einen Artikel über ein Netbook schreibt abzumahnen. So gingen 95% der Abmahnungen an Händler und Hersteller die den Begriff Netbook nutzen.
Es wird allerdings auch gesagt:
5% have been sent to websites that have sponsored advertising or other for-profit links that include the prominent use of the ‘Netbook’ trademark and a link to a retailer or manufacturer using the ‘Netbook’ trademark.
Und das macht die Sache dann doch wieder ziemlich unsicher. Sollte man kontextsensitive Werbung schalten, z.B. Google AdSense, hat man ja kaum Einfluss auf die geschaltete Werbung, die so also auch leicht den Begriff Netbook enthalten kann.
Im Prinzip könnte es also jeden Blog treffen, der einen Artikel über ein Netbook schreibt, und in dessen AdSense-Werbeblock dann ein Händler mit dem Begriff “Netbook” Werbung macht.
Es wird interessant sein zu sehen, wie weit Psion hier mit den Abmahnungen gehen wird.
Wie sieht es bei Euch aus? Hat eine deutsche Webseite schon eine solche Abmahnung erhalten?
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