Hinterbliebenenrente auch für Lebenspartner
Gleichstellung für homosexuelle Lebenspartnerschaften

Hinterbliebenenrente auch für Lebenspartner
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften in einem weiteren Punkt den „normalen“ Ehen gleichgestellt. So haben die Lebenspartner nun auch Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes.
Die bisherige Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2007, welches den Sachverhalt anders sah, wurde für ungültig erklärt.
Durch dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird die eingetragene Lebenspartnerschaft nun auf einem weiteren Gebiet der Ehe gleichgestellt und die Rechte von homosexuellen Paaren gestärkt.
Bundesverfassungsgericht sieht keinen Grund für andere Behandlung
Das Bundesverfassungsgericht sah keinen Grund, warum der Staat in diesem Bereich Lebenspartnerschaften anders behandle als Ehen. So blieben z.B. auch einige Ehen kinderlos und trotzdem hätte der Ehepartner Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Dies solle in der Form auch für Lebenspartnerschaften gelten.
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