Hartz-IV Empfänger: Mehr als 160.000 Straf- und Bußgeldverfahren

Missbrauchsquote insgesamt bei nur ungefähr 1,9 Prozent

Dienstag, 2. Februar 2010, 7:54, Sascha Markuse

Hartz-IV Empfänger: Mehr als 160.000 Straf- und Bußgeldverfahren

Im vergangenen Jahr sind die Straf- und Bußgeldverfahren gegenüber Hartz-IV Empfängern auf über 160.000 Stück gestiegen, dies entspricht einem Zuwachs von ungefähr 1,8 Prozent.

Leistungsmissbrauch und Schwarzarbeit

Das häufigste Problem ist die Angabe falscher Tatsachen der Langzeitarbeitslosen gegenüber Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften (Argen), um dadurch höhere Leistungen zu erhalten.

Ein weiteres Problem stellt die Schwarzarbeit dar. Im Jahre 2008 waren es rund 36.500 Fälle, welche wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die zuständige Zollverwaltung weitergegeben wurden. 2009 ist die Zahl bereits auf 39.000 Fälle angestiegen.

Insgesamt nur 1,9 Prozent

Bei den rund 6,5 Millionen Menschen, welche im Jahre 2009 Anspruch auf Hartz-IV hatten, lag die Missbrauchsquote bei nur ungefähr 1,9 Prozent. Größtenteils handelte es sich dabei um eher geringfügige Verletzungen, welche mit Geldbußen geahndet werden.

Anpassung der Hartz-IV Sätze

Der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, schlug eine angepasste Regelung für die Höhe der Hartz-IV Sätze vor, da die Lebenshaltungskosten von Region zu Region um bis zu 6 Prozent auseinanderliegen. In Großstädten und bestimmten Regionen müsse auf Grund der höheren Lebenshaltungskosten der Satz angehoben werden.



Ähnliche Artikel:

Kommentieren deaktiviert.