Ehemaliger Pfarrer wegen Vergewaltigung angeklagt
Sexuelles Verhältnis zu einem 14-jährigen Mädchen

Ehemaliger Pfarrer wegen Vergewaltigung angeklagt
Ein ehemaliger Pfarrer aus Spelle (Landkreis Emsland) wurde von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Vergewaltigung angeklagt. Der mittlerweile 50-jährige Mann soll 1990 zweimal ein 14-jähriges Mädchen in seiner Dienstwohnung missbraucht haben.
Der Mann räume sexuelle Übergriffe ein
Laut Aussage der Frau, habe sie über einen Zeitraum von ungefähr drei Jahren eine sexuelle Beziehung zu dem Pfarrer gehabt haben, welche teilweise auch gewaltbetont gewesen sein soll. Genaue Erinnerungen habe sie allerdings nur noch an 2 Vorfälle aus dem Mai und Juni des Jahres 1990.
Laut Staatsanwaltschaft habe der Pfarrer die 14-jährige durch Festhalten überwältigt und ihr damit gedroht, das sie nicht gottgefällig sei, wenn sie sich ihm widersetze.
Der Pfarrer hat die sexuellen Kontakte zu ihr zwar zugegeben, allerdings sollen diese laut seiner Aussage einvernehmlich geschehen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich das Mädchen damals in einer spirituellen Abhängigkeit befand und den Pfarrer daher als charismatisch empfand. Aus diesem Grund soll sie die sexuellen Übergriffe erduldet haben.
Zweites Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung
In einem weiteren Fall soll im April und Mai des Jahres 1995 eine damals 23-jährige Frau ebenfalls mehrfach vergewaltigt worden sein. Der Pfarrer hatte nach einem Gespräch mit dem Bistum die Möglichkeit bekommen, sich selber anzuzeigen. Da es nicht zu einer Selbstanzeige des Pfarrers kam, schaltete das Bistum daraufhin die Staatsanwaltschaft ein.
Den Geistlichen erwartet nun ein Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück, zudem muss er mit kirchenrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Vatikan wird in der kommenden Woche über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der Osnabrücker Bistumssprecher Hermann Haarmann teilte mit:
In einem kirchenrechtlichen Verfahren gehe es neben strafrechtlich relevanten Verfehlungen auch darum, ob der Priester sein Amt für Straftaten ausgenutzt habe.
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