Hells Angels und Bandidos – Prozess wegen versuchten Totschlags auf der A7
Verkehrsgutachter unzureichend vorbereitet

Hells Angels und Bandidos – Prozess wegen versuchten Totschlags auf der A7
Am Montag kam es zu einem Gerichtstermin wegen einem Vorfall in der Nacht zum 13. September 2009 auf der A7 zwischen Flensburg und Tarp. Dem ehemaligen Präsidenten der Flensburger Hells Angels, Stefan R., wird vorgeworfen einen Bandido auf seinem Krad mit seinem Fahrzeug in die Leitplanke gedrängt zu haben.
Hinzugezogener Gutachter schlecht vorbereitet
Um die genauen Vorkommnisse auf der A7 zu klären, wurde ein Verkehrsgutachter hinzugezogen, welcher sich allerdings unzureichend vorbereitet haben soll. Der Gutachter soll mit einem Modell eines roten Porsche 911 den Gerichtssaal betreten haben, obwohl es sich bei dem Fahrzeug um einen schwarzen Audi A8 gehandelt haben soll.
Zudem fehlten dem Verkehrsgutachter einige Informationen, beispielsweise wusste er nichts von dem defekten Tacho des Krad. Auch soll er die Situation mit den beiden beschädigten Fahrzeugen nicht nachgestellt haben.
Der Gutachter fand zwar gelbe und rote Farbspuren an dem Audi, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit von Aufklebern auf dem Krad stammen sollen, konnte dies auf Nachfrage der Verteidigung allerdings nicht mit einem chemischen Beweis belegen.
Eventueller Austausch des Gutachters
Verteidiger Jan Smollich warf dem Gutachter Inkompetenz und Voreingenommenheit zu Ungunsten von Stefan R. vor und beantragte ihn auszutauschen. Der ebenfalls unzufriedene Richter will darüber bis zum nächsten Verhandlungstag entscheiden.
Zudem soll bis zum nächsten Verhandlungstag geklärt werden, wer für die zivile Bewachung von Verteidiger Smollich verantwortlich ist. Der Anwalt teilte mit:
Ich kann nicht mehr in Ruhe im Lokal ein Bier trinken, werde im Auto verfolgt.
Der nächste Gerichtstermin ist für den 30. August um 11 Uhr angesetzt. Ebenfalls am 30. August soll es zu einem Urteil in dem Fall des Hells Angels Timur A. kommen, welcher wegen vollendetem Totschlag vor Gericht steht. Gefordert wurden für die Tat 13 Jahre.
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