Nadja Benaissa: Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe
No Angels Sängerin kann wohl mit einer Bewährungsstrafe rechnen

Nadja Benaissa: Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe
No Angels-Star Nadja Benaissa (28) scheint wohl mit einer Bewährungsstrafe rechnen zu können. Der Staatsanwalt Peter Liesenfeld fordert eine zweijährige Bewährungsstrafe für die No-Angels-Sängerin.
Strafmildernde Schuldeinsicht
Strafmildernd würde sich auswirken, dass Benaissa Schuldeinsicht gezeigt hätte. Bereits zu Beginn des Prozesses hat sich alle Vorwürfe eingeräumt. In ihrem Geständnis sagte Benaissa:
Es tut mir von Herzen leid. Ich wollte das nicht. Ich hatte die Kontrolle verloren.
Gutachter belastete Benaissa
Ein Gutachter hatte zuvor bestätigt, dass Nadja Benaissa mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Person gewesen sei, die 2004 beim ungeschützen Sex den Nebenkäger mit HIV infiziert hätte. Absolut sicher könnte man aber dabei nicht sein.
Urteil wird für morgen erwartet
Das Urteil im Prozess wird am Donnerstag erwartet. Verhandelt wird vor einem Jugendschöffengericht, weil Benaissa bei ihrer ersten Tat im Jahr 2000 erst 17 Jahre alt gewesen ist.
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