GEMA: YouTube erzielt Etappensieg gegen die GEMA
Landgericht Hamburg entscheidet zugunsten von YouTube

GEMA: YouTube erzielt Etappensieg gegen die GEMA
Das Landgericht Hamburg lehnte die von der Urheberrechts-Gesellschaft GEMA geforderte einstweilige Verfügung gegen YouTube ab. Matthias Lausen, Anwalt der GEMA, hat bereits eine erneute Klage angekündigt.
75 Musikstücke sollten verboten werden
Der Versuch der GEMA, 75 Musikstücke auf YouTube verbieten zu lassen, ist am Freitag vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Den Usern der Video-Plattform bleibt also weiterhin die Möglichkeit, die Videos ihrer Stars auf YouTube hochzuladen und dort auch zu betrachten.
Beim eigentlichen Hintergrund der Klage soll es darum gehen, dass die GEMA für jedes Musikstück, welches über YouTube abgerufen wird, Geld haben will. Von 2007 bis 2009 gab es einen Vertrag zwischen der GEMA und der Videoplattform, über welchen die Höhe der Gebühren an die GEMA geregelt war.
Seit ungefähr einem Jahr haben die beiden über eine Neufestsetzung der Beträge verhandelt, konnten sich allerdings nicht einigen.
Vorschlag von YouTube
YouTube hat den Vorschlag gemacht, über eine Content ID festzustellen, welcher User welches Videos hochgeladen hat. Über diese Daten könnte die GEMA dann ihre Forderungen direkt bei dem User geltend machen.
Die GEMA ist von diesem Vorschlag allerdings nicht überzeugt. Bettina Müller, Sprecherin der GEMA, teilte mit:
Wir vertreten mehr als 63.000 Urheber mit teilweise mehreren Titeln. Es wäre vom Organisationsaufwand einfach unmöglich, jedem einzelnen Fall nachzugehen.
Laut der GEMA verdient YouTube an der Werbung , welche neben der kostenlos abgespielten Videos geschaltet ist. Müller sagte hierzu:
Wir gehen nicht an den Musikhörer, sondern an denjenigen, der mit der Musik Geld verdient.
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